Allgemeine Geschäftsbedingungen der Voelkel GmbH

§1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe oder Lieferungen von Produkten und sonstigen Leistungen der Voelkel GmbH (nachfolgend: „Verkäufer“) an deren Kunden (nachfolgend: „Kunde“ oder „Käufer“), sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 310 Abs. 1 BGB). Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, Lieferungen und Leistungen, auch wenn dann nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Bezugnahme auf eine Bestellung, ein Schreiben, eine E-Mail oder sonstige Erklärungen des Kunden, die abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen enthalten oder auf solche verweisen, oder die vorbehaltlose Ausführung einer Leistung oder Lieferung des Verkäufers in Kenntnis solcher Bedingungen stellen keine Zustimmung des Verkäufers dar und es bleibt in diesen Fällen bei der ausschließlichen Anwendung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.

(3) Jeder Vertragsschluss setzt eine Auftragsbestätigung des Verkäufers in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(4) Der mit Bestellung oder Auftrag des Kunden und Auftragsbestätigung des Verkäufers geschlossene Vertrag gibt die Abreden zwischen Verkäufer und Kunde vollständig wieder; mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch diesen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail).

§2 Preise / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1)  Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro, ab Werk des Verkäufers und ausschließlich der Kosten der Verpackung. Die Preise sind Nettopreise zuzüglich Pfand und der am Tag der Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger weiterer Steuern, Zölle oder sonstiger Import- oder Exportgebühren.

(2)  Preise für Produkte, Verpackungen und Nebenleistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Verkäufers.

(3)  Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 30 Werktagen netto fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung und Lieferung. Skontoabzug wird grundsätzlich nicht gewährt. Sofern er im Einzelfall doch vereinbart wird, ist er für eine bestimmte Rechnung nur zulässig, wenn alle anderen fälligen Rechnungen bezahlt sind.

(4)  Lieferungen bis 100,00 € Warenwert sind ohne Abzug zu zahlen.

(5)  Zinsen werden bei Verzug des Zahlungszieles in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes fällig. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(6)  Hat der Verkäufer berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers (z.B. wenn dieser fällige Zahlungen nicht erbringt), ist er berechtigt, sämtliche offenen Forderungen fällig zu stellen und Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

(7)  Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

§3 Leergutrücknahme

Leergut, das mit Pfand belastet ist, wird nur in dem Umfang vergütet, in dem es auch veräußert wurde.

§4 Lieferbedingungen, Gefahrenübergang

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer, wenn die Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten oder (im Falle der Selbstabholung durch den Käufer) dem Käufer übergeben werden.

(2) Sofern der Kunde es wünscht, wird der Verkäufer die Lieferung durch eine angemessene Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

(3) Die vom Verkäufer in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(4) Der Verkäufer ist zur teilweisen Lieferung aus begründetem Anlass berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.  Jede Teillieferung führt zur teilweisen Erfüllung der Lieferpflicht.

(5) Das Beladen von Fahrzeugen ist ausschließlich über die Rampe durchzuführen.

§5 Mängelhaftung

(1) Die Produkte sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer durch den Käufer zu untersuchen. Die Produkte gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen, nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer, bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mängel gelten die Produkte als vom Käufer genehmigt, wenn die schriftliche Mängelrüge nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen, nach der Entdeckung des Mangels dem Verkäufer zugeht. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelrüge, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(2) Waren mit ordnungsgemäß unverzüglich von dem Käufer gerügten Qualitätsmängeln sind unverzüglich mit der nächsten Leergutlieferung an den Verkäufer zurückzusenden. Nur in diesem Fall werden die Mängelrechte des Käufers gewahrt.

(3) Grundlage der Mängelhaftung ist, sofern vorhanden, allein und abschließend die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 sowie Abs. 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§6 Haftung

(1) Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer im Rahmen der Verschuldenshaftung nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die Haftung nicht nach Maßgabe der Regelungen dieser Ziffer 6 ausgeschlossen oder beschränkt wird.

(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit der Verkäufer in Fällen einfacher Fahrlässigkeit dem Grunde nach haftet, ist seine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die Haftungsausausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

(4) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen dieser Ziffer 6 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen oder arglistigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale der Produkte, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§7 Höhere Gewalt (Force majeure)

(1) Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für die Verzögerung der Lieferung, soweit diese durch ein Ereignis höherer Gewalt oder andere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verursacht wurde. Ereignisse höherer Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse im Sinne des vorstehenden Satzes sind insbesondere Arbeitsstörungen und -unterbrechungen, Unmöglichkeit oder Verzögerungen bei der Beschaffung von Rohware, Verzögerung des Transportes, Streik, Aussperrung, Energieverknappung, Schwierigkeiten in der Erlangung behördlicher Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, Pan- oder Epidemien oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferungen durch Vorlieferanten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

(2) Sofern der Verkäufer aufgrund solcher Ereignisse nicht in der Lage ist, Lieferzeiten einzuhalten, wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren. Sofern solche Ereignisse nur von vorübergehender Dauer sind, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer berechtigt, Vertragsanpassung (einschließlich Preisanpassung) zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall ist dem Käufer eine bereits geleistete Zahlung oder eine sonstige bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten. Der Verkäufer ist insbesondere auch berechtigt, in angemessenem Umfang und bis zur Beendigung des Ereignisses vereinbarte Liefermengen zu reduzieren.

§8 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor.

(2) Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß Absatz 4 berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Für die entstehenden Erzeugnisse gelten die Regelungen für die Vorbehaltsware entsprechend.

(3) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang bzw. in Höhe des Miteigentumsanteils gemäß Absatz 2 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

(4) Der Verkäufer kann die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, zu deren Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur Einziehung der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen widerrufen, wenn der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt durch Ausübung seiner Rechte aus Absatz 1 geltend macht, der Käufer drohend zahlungsunfähig ist, er seinen Zahlungspflichten aus der Geschäftsbeziehung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. Im Falle des Widerrufs wird der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen.

(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(6) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

§9 Gerichtsstand / Erfüllungsort

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Dies gilt auch, falls der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Für diese allgemeinen Verkaufsbedingungen und sämtliche Verträge zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 09.10.2025

Teilnahme-und Datenschutzbedingungen Facebook- und Instagram-Gewinnspiele von Voelkel GmbH

Voelkel veranstaltet dieses Gewinnspiel auf der offiziellen Facebook-Seite von Voelkel und/oder über das Instagram-Profil.

Teilnahmeberechtige / Teilnahme

Die Möglichkeit der Teilnahme ergibt sich aus dem Text des Beitragsinhalts eines Gewinnspielposts. Verlost wird der im Beitrag bezifferte Preis – unter allen Teilnehmern. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die wir über die Facebook- Pinnwand unter https://www.facebook.com/Voelkel-Naturkostsäfte-107892749252114/ und/oder über das Instagram-Profil https://www.instagram.com/voelkel/ durchführen. Über die Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Das Mindestalter für eine Teilnahme ist 18 Jahre. Mitarbeiter von Voelkel sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist nur über die höchstpersönliche Facebook- oder Instagram-Anmeldung möglich. Das Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Personen, deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über die entsprechenden Gewinnspiel-Seitenbeiträge möglich. Für eine erfolgreiche Teilnahme haben die Gewinner Angaben zu folgenden Punkten zu machen: Vorname, Nachname und Wohnort. Beginn des Gewinnspiels ist der jeweilige Veröffentlichungszeitpunkt auf unserer Seite. Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie mittels persönlichem Facebook-Account auf der Facebook-Seite und/oder mittels persönlichem Instagram-Account auf dem Instagram-Profil von Voelkel in einem Gewinnspielbeitrag die kommunizierte Aktion (Liken, Kommentieren, Inhalte hochladen etc.) tätigt. Die entsprechende Teilnahmefrist entnehmen Sie bitte den Angaben zum Gewinnspiel auf unserer Seite. Die Teilnahme ist nur bis zum jeweils angegebenen Auslosungszeitpunkt möglich. 

Gewinne / Gewinnermittlung / Haftung 

Der Preis wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben. Die ausführliche Beschreibung der Gewinnbestandteile ist in der Regel einsehbar unter www.voelkeljuice.de. Es werden ausschließlich Sachpreise ausgelobt. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt im Falle der Teilnahme durch das Erstellen eines Textes in der Regel nach dem Losverfahren, sollten nicht auf der Facebook-Pinnwand andere Angaben zur Gewinnermittlung, getroffen sein. Die Teilnahmehandlung besteht lediglich darin, dass z.B. ein Beitrag geliked oder eine Frage beantwortet werden soll. Hier entscheidet das Zufallsprinzip. Die Gewinner werden unmittelbar nach Ende des Gewinnspiels ermittelt und über die entsprechende Seite benachrichtigt. Sämtliche Gewinner werden mittels eines Administrator-Kommentars unter Nennung ihres bei der Teilnahme verwendeten Facebook-Accounts und/oder Instagram-Profils benachrichtigt. Anschließend muss der Teilnehmende innerhalb von einer Woche seinen Gewinn in Anspruch nehmen. Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Nimmt der Teilnehmer seinen Gewinn nicht in Anspruch, kann der Gewinn neu verlost werden. Alle Gewinner werden nach dem Losverfahren ermittelt. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Falle des Gewinns auf der Voelkel-Facebook-Seite und/oder dem Instagramprofil veröffentlich wird. 

Geltungsbereich / Freistellung von Facebook 

Die Gewinnspiele über unsere Facebook-Pinnwand stehen in keiner Verbindung zu Facebook. Die Gewinnspiele werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Promotion sind nicht an Facebook und/oder Instagram zu richten, sondern direkt an Voelkel info@voelkeljuice.de. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich von Voelkel als Veranstalter bereitgestellt und einzig für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Ermittlung des Gewinners verwendet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Manipulation 

Im Falle von Manipulationsversuchen oder sonstigen unerlaubten Beeinflussungen behält sich Voelkel das Recht vor, den betreffenden Teilnehmer vom Spiel auszuschließen und alle entsprechenden Beiträge zu löschen. Automatische Eintragsdienste sind nicht erlaubt. 

Datenschutz 

Mit der Nutzung erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass Voelkel die für die Nutzung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten speichert. Voelkel beachtet bei der Speicherung und Verwendung der Teilnehmerdaten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Teilnahmedaten werden weder gespeichert noch für Werbe- und Marktforschungszwecke verwendet und nach Ende der Aktion durch uns vernichtet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich für den Versand der Gewinne. Mit der Teilnahme an unseren Facebook-Gewinnspielen erklärt sich jeder Teilnehmer auch mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden. 

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung bezüglich der Gewinnspielbestandteile zu ändern, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden. Letzteres gilt insbesondere, wenn Fehler der Soft- und/oder Hardware auftreten, und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen bzw. unmöglich machen. 

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